Kostenübernahme
Als approbierte Psychotherapeutin bin ich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in das Arztregister eingetragen (gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung) und besitze eine Kassenzulassung.
Daher werden die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen übernommen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind
Da ich eine Kassenzulassung besitze, übernimmt Ihre Krankenkasse die durch eine Psychotherapie anfallenden Kosten.
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Wenn Sie privat versichert sind
In der Regel übernehmen die Krankenversicherungen die durch eine Psychotherapie anfallenden Kosten.
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Als Selbstzahler
können Sie Selbstverständlich die Kosten für die Behandlung auch privat bezahlen.
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